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   VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213   

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VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213 (https://dejure.org/2014,23611)
VG München, Entscheidung vom 15.05.2014 - M 11 K 13.5213 (https://dejure.org/2014,23611)
VG München, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - M 11 K 13.5213 (https://dejure.org/2014,23611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Werbeanlagensatzung Markt ...; Straßenverkehrsgefährdung; gemeindliches Einvernehmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Ob die Regelungen in § 5 der Werbeanlagensatzung hinsichtlich der Zone III - Ortsbereich, der vom Wohnen und dem Gewerbe geprägt ist (§ 2 Abs. 3 lit. a Werbeanlagensatzung, vgl. auch § 4 Abs. 3 Werbeanlagensatzung), vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 28.4.1972 - IV C 11.69 -, BVerwGE 40, 94 = BayVBl 1973, 471; Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 24; BayVerfGH, Entscheidung v. 23.1.2012 - Vf.18-VII-09 -, BayVBl 2012, 397 = NVwZ-RR 2012, 297) überhaupt wirksam sind - dazu müssten ortsgestalterische Gründe für die Regelung vorliegen, was nach der oben zitierten Rechtsprechung in (faktischen) Mischgebieten, die wie hier ohne dargestellte Begründung nur lageplanmäßig erfasst sind, mindestens fraglich ist - bleibt offen, da es hierauf für die Entscheidung nicht ankommt.
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Ob die Regelungen in § 5 der Werbeanlagensatzung hinsichtlich der Zone III - Ortsbereich, der vom Wohnen und dem Gewerbe geprägt ist (§ 2 Abs. 3 lit. a Werbeanlagensatzung, vgl. auch § 4 Abs. 3 Werbeanlagensatzung), vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 28.4.1972 - IV C 11.69 -, BVerwGE 40, 94 = BayVBl 1973, 471; Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 24; BayVerfGH, Entscheidung v. 23.1.2012 - Vf.18-VII-09 -, BayVBl 2012, 397 = NVwZ-RR 2012, 297) überhaupt wirksam sind - dazu müssten ortsgestalterische Gründe für die Regelung vorliegen, was nach der oben zitierten Rechtsprechung in (faktischen) Mischgebieten, die wie hier ohne dargestellte Begründung nur lageplanmäßig erfasst sind, mindestens fraglich ist - bleibt offen, da es hierauf für die Entscheidung nicht ankommt.
  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Ob die Regelungen in § 5 der Werbeanlagensatzung hinsichtlich der Zone III - Ortsbereich, der vom Wohnen und dem Gewerbe geprägt ist (§ 2 Abs. 3 lit. a Werbeanlagensatzung, vgl. auch § 4 Abs. 3 Werbeanlagensatzung), vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 28.4.1972 - IV C 11.69 -, BVerwGE 40, 94 = BayVBl 1973, 471; Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 24; BayVerfGH, Entscheidung v. 23.1.2012 - Vf.18-VII-09 -, BayVBl 2012, 397 = NVwZ-RR 2012, 297) überhaupt wirksam sind - dazu müssten ortsgestalterische Gründe für die Regelung vorliegen, was nach der oben zitierten Rechtsprechung in (faktischen) Mischgebieten, die wie hier ohne dargestellte Begründung nur lageplanmäßig erfasst sind, mindestens fraglich ist - bleibt offen, da es hierauf für die Entscheidung nicht ankommt.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Demzufolge kann die Klägerin die behauptete Straßenverkehrsgefährdung auch nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urt.v.29.6.1983 - 7 C 102/82 -, Buchholz Nr. 442.151 § 45 StVO Nr. 13 = BayVBl 1983, 731).
  • VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032

    Klage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, der auf den Widerspruch

    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Eine nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassene Ausnahme von diesem Grundsatz, wonach sich eine Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde gegenüber einer ohne Rechtfertigung in ihre Zuständigkeit eingreifende Maßnahme einer staatlichen Behörde - verkehrsrechtliche Anordnung gestützt auf § 45 der Straßenverkehrsordnung durch die Aufsichtsbehörde an Stelle der Gemeinde - ausnahmsweise auch dann auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht berufen kann, wenn sich ihre straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit auf Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZuStGVerk und damit auf eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises (Art. 8 Abs. 1 Gemeindeordnung) stützt (BayVGH Urt.v.13.8.2001 - 11 B 98.1058 -, NZV 2002, 147; im Ergebnis offen gelassen im Urt.v.21.2.2011 - 11 B 09.3032 -, juris), liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das

    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Eine mögliche Rechtsverletzung kommt daher grundsätzlich nur bei Aufgaben der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis in Betracht (grundlegend BVerwG, Urt.v.12.9.1980 - 7 C 23.79 -, DVBl. 1981, 218 (219) = NJW 1981, 2075).
  • VGH Bayern, 13.08.2001 - 11 B 98.1058
    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Eine nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassene Ausnahme von diesem Grundsatz, wonach sich eine Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde gegenüber einer ohne Rechtfertigung in ihre Zuständigkeit eingreifende Maßnahme einer staatlichen Behörde - verkehrsrechtliche Anordnung gestützt auf § 45 der Straßenverkehrsordnung durch die Aufsichtsbehörde an Stelle der Gemeinde - ausnahmsweise auch dann auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht berufen kann, wenn sich ihre straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit auf Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZuStGVerk und damit auf eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises (Art. 8 Abs. 1 Gemeindeordnung) stützt (BayVGH Urt.v.13.8.2001 - 11 B 98.1058 -, NZV 2002, 147; im Ergebnis offen gelassen im Urt.v.21.2.2011 - 11 B 09.3032 -, juris), liegt hier nicht vor.
  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 22 A 09.40041

    Zum Anspruch einer Gemeinde auf behindertengerechten Ausbau einer S-Bahn-Station

    Auszug aus VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
    Mögliche Rechtsverletzungen einer Gemeinde knüpfen immer an die gemeindliche Selbstverwaltung, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bzw. Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung bzw. die Ausformungen des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts auf einfachgesetzlicher Grundlage an (BayVGH, Urt.v.16.3.2011 - 22 A 09.40041 -, BayVBl 2011, 608).
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